BrandschutzÜberprüfungen

  • Überprüfung von Handfeuerlöschern
  • Überprüfung von Brand- und Rauchschutztüren
  • Brandschutzbeauftragter


Unser Angebot


Feuerlöscher - Überprüfung und Wartung

Handfeuerlöscher müssen nach verschiedenen Vorschriften alle zwei Jahre überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften der ÖNORM F 1053. Sie bekommen vor Ort einen Prüfbefund.

 

 

Nach Terminvereinbarung kommen wir zur Überprüfung zu Ihnen. Weiters bieten wir Lieferung, Montage und Überprüfung von Feuerlöschern, Halterungen, Schutzboxen und Zubehör!

Feuerlöscher - Überprüfung und Wartung

Wenn es brennt, muss es schnell gehen. Wenn dann der Feuerlöscher nicht funktioniert, entwickelt sich ein kleiner Brand zu einer großen Katastrophe. Deswegen ist es wichtig, Feuerlöscher überprüfen zu lassen und auch selbst immer mal wieder ein Auge darauf zu haben. 

 

Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass Feuerlöscher einer regelmäßigen Feuerlöscherüberprüfung und Feuerlöscherwartung unterzogen werden müssen.

 

Mittels Prüfplakette wird angezeigt, wann an dem Feuerlöscher wieder eine Feuerlöscherüberprüfung und Feuerlöscherwartung fällig ist. Diese Wartung und Überprüfung muss unbedingt von einem Fachmann durchgeführt werden!

 

Was wird bei Feuerlöscherwartung und Feuerlöscherüberprüfung kontrolliert?

Vor allem bei Feuerlöschern mit Schaum oder Pulver können sich das Löschmittel mit der Zeit verändern. Der Feuerlöscher könnte verstopfen oder einfach nicht funktionieren.

Im Zuge des Service wird – wie bei einem Auto – Material und Zustand kontrolliert und gegebenenfalls nachgebessert. Durch die Überprüfung und das Service ist sichergestellt, dass die Feuerlöscher den gängigen Normen entsprechen.



Brand- und Rauchschutztüren

Überprüfung von Brand- und Rauchschutztüren

Moderne Brand- und Rauchschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung lebensrettender Funktionen regelmäßiger Wartung bedürfen.

Brand- und Rauchschutztüren müssen in Österreich lt. Önorm einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.



Brandschutzbeauftragter

Immer öfter wird ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.

Meist sind die notwendigen Ressourcen um einen Mitarbeiter noch zusätzlich mit dieser verantwortungsvollen Tätigkeit zu belasten nicht mehr vorhanden. Es besteht auch noch das Risiko, dass der Mitarbeiter nach der kostenintensiven Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt. Deshalb bieten wir Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter folgende Leistungen an:

  • Begehung der Objekte
  • Monatliche Kontrollgänge und Führung des Brandschutzbuches
  • Schulung der Mitarbeiter über „Verhalten im Brandfall“
  • Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen